Machbarkeits- und Bebauungsstudien

Wir erstellen für unsere Kunden Bebauungsstudien, Baukörperstudien sowie

Machbarkeitsstudien. Als zertifizierte Architekten führen wir eine Bestandsaufnahme Ihres

Objektes durch und erstellen Bebauungsstudien für die optimale Nutzung und

Wertschöpfung Ihres Grundstückes.

Architektenleistungen

Wir begleiten Sie bei der Entwicklung Ihrer Idee, prüfen die Machbarkeit unter Einhaltung aller Bauvorschriften und Gesetze und kümmern uns um die Realisierung Ihres Projektes. Die Kosten für das Bauen mit Architekten sind transparent und jederzeit nachvollziehbar.


Unser Honorarangebot richtet sich nach dem Leistungs- und Vergütungsmodell (LM.VM 2023), zur Verfügung gestellt von der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten. Wir bieten alle 9 Leistungsphasen (LPH) an.


  • Klären der Aufgabenstellung, Analysieren der Grundlage
  • Ortsbesichtigung
  • Beraten zum Leistungs- und Untersuchungsbedarf
  • Entscheidungshilfen für die Hinzuziehung von anderen an der Planung fachlich Beteiligter
  • Zusammenfassung, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Abstimmung der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
  • Abstimmung Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte
  • Erarbeiten eines Vorentwurfs, Darstellen und Bewerten von Varianten, Zeichnungen und Darstellungen i.d.R. im Maßstab 1:200
  • Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
  • Kostenschätzung nach ÖN B 1801-1 (1.Ebene)
  • Einarbeiten der Vorgaben und Bedingungen von Behörden und fachlich an der Planung Beteiligter und Zielvorstellungen der Bauherren
  • Zeichnungen im erforderlichen Umfang, i.d.R. Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100
  • Koordination und Integration von Leistungen von anderen fachlich an der Planung Beteiligter
  • Kostenberechnung nach ÖN B 1800-2 (2.Ebene), Fortschreiben der Terminpläne
  • Erarbeiten und Zusammenstellen aller Vorlagen und Nachweise für die öffentlich-rechtliche Genehmigung oder Zustimmung, Begleitung bei der Verhandlung mit Behörden
  • Einreichen der Unterlagen
  • Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
  • Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objektes im erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad, i.d.R. im Maßstab 1:50 bis 1:1
  • Bereitstellung der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, Koordination und Integration von deren Leistungen
  • Übergabe und Erläuterung der Unterlagen an die ausführenden Firmen
  • Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung
  • Ermittlung der Kosten durch vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse
  • Koordinierung der Vergaben von Fachplanern
  • Einholen oder Mitwirken beim Einholen von Angeboten
  • Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen
  • planerische Begleitung der Bauausführung (Qualitätssicherung)
  • Prüfen und Freigeben der Montage- und Werkpläne
  • Begleitung der Herstellung hinsichtlich des Entwurfs, der Gestaltung und der technischen Lösung, sowie Klärung von technischen, funktionellen und gestalterischen Einzelheiten 
  • Vertretung der Interessen des Auftraggebers, Ausübung des Hausrechts
  • Überwachung der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen, öffentlich rechtlichen Genehmigungen und Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • Koordinierung der an der Bauaufsicht fachlich Beteiligten und deren Leistungen/Lieferungen
  • Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplanes für die Bauabwicklung
  • Dokumentation des Bauablaufes
  • Kontrolle der Aufmaße und der Rechnungen der bauausführenden Unternehmen
  • Kostenkontrolle und Kostenfeststellung, nach ÖNORM B 1801-1
  • Abnahme der Bauleistung unter Mitwirkung fachlich Beteiligter
  • fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüchen festgestellten Mängel
  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

Energieberatung und Energieausweise

Der Energieausweis informiert über den energietechnischen Zustand eines Gebäudes und berechnet unter anderem den Heizwärmebedarf.

Als Ziviltechniker sind wir befugt, Energieausweise auszustellen und wir bieten diese Dienstleitung gerne für unsere Bauprojekte als Zusatzpaket an.

So kann ein Optimum an Sanierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit einem sinnvollen Kosteneinsatz ermittelt werden. Für eine Minimierung der langfristigen, laufenden Energiekosten und gleichzeitig optimierten Investitionskosten in Sanierungs- und Baumaßnahmen.

Förderungen

haiden spraider architekten bietet neutrale Beratungen zu Energie- und Förderungsfragen in den Bereichen Bauen und Haustechnik. Wir begleiten Sie in allen Fragen der Förderungen für Sanierungen und Neubau, von der Antragstellung, über die effiziente Planung bis hin zur Abwicklung und Erstellung des Energieausweis.

Egal ob Heizungstausch, Fenstertausch, thermische Sanierung oder Umbau- und Neubauprojekte. 

Wir prüfen welche Förderungen für Ihr Bauvorhaben in Frage und beraten Sie zu den Fördermöglichkeiten. Die Inanspruchnahme von Förderungen ist oftmals ein essenzieller Faktor der Finanzierung eines Projektes. Wir passen die Planung an die Fördervoraussetzungen an, um für Sie ein Maximum zu erreichen. Gerne unterstützen und begleiten wir Sie auch bei den Förderansuchen.

Kostenloses
Beratungsgespräch

Sie sind noch auf der Suche nach dem richtigen Architekten für Ihr Bauvorhaben? Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch. Vereinbaren Sie Ihren Termin für eine unverbindliche Beratung.

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